• Ausbildung
    Die Ausbildung ist staatlich geregelt und ermöglicht nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung den Erwerb der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in. Die Ausbildungsinstitute der VAKJP, die in der Sektion Ausbildung der VAKJP zusammengeschlossen sind, bilden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in den Vertiefungsfächern Psychoanalytische und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie aus.
  • Fortbildung
    Fortbildung dient der Erhaltung, Aktualisierung, und Entwicklung der fachlichen Kompetenz durch berufsbegleitende Aneignung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Entwicklung. Darüber hinaus beziehen sich die Inhalte der Fortbildung auch auf angrenzende Fachgebiete der Psychotherapie. Nach § 95d SGB V ist die Fortbildung für alle zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Pflicht. Nach einer Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Bundesärztekammer (BÄK) und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sind innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Die Fortbildungen sollen der Musterfortbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer entsprechen. Da die Fortbildungszertifikate von den jeweiligen Landeskammern ausgestellt werden, sollte man sich über die regionalen Besonderheiten bei der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer informieren. Die VAKJP bietet durch die jährliche Konferenz für wissenschaftlichen Austausch (KWA) und ihre Jahrestagung, welche immer um den 1. Mai herum stattfindet, Fortbildungsveranstaltungen an. Dafür werden Fortbildungspunkte bei der jeweiligen Landeskammer beantragt. Auch die Ausbildungsinstitute der Sektion Ausbildung der VAKJP bieten Fortbildungsveranstaltungen an. Informationen hierüber erhalten Sie bei den jeweiligen Instituten.
  • Weiterbildung
    Weiterbildung setzt den Erwerb von umfangreichem beruflichem Spezialwissen voraus, für die im Rahmen der Ausbildung nur allgemeine Kenntnisse und Beobachtungserfahrungen vermittelt werden können und die deshalb vertiefende Anwendungserfahrung an speziell geeigneten Institutionen erforderlich machen. Nach dem Berufsrecht für Heilberufe sind Weiterbildungsregelungen mit einer Privilegierung der dementsprechend qualifizierten Berufsangehörigen verbunden.
    Die Bundespsychotherapeutenkammer hat eine Musterweiterbildungsordnung erarbeitet, die Inhalte und das Verfahren zur Prüfung und Anerkennung der Weiterbildungsgänge regelt. Derzeit gibt es außer in Rheinland-Pfalz noch keine Weiterbildungsordnungen der regionalen Landespsychotherapeutenkammern.