Das Aufgabenfeld: Nicht alles wächst sich aus!

Wenn sich zeigt, dass die Störung anhält, wenn Verstimmungen, Ängste oder Rückzug zunehmen, die üblichen Konflikte sich ausweiten, Auffälligkeiten im Kindergarten oder in der Schule sich verstärken oder wenn sich unbeeinflussbar erscheinende neurotische oder psychosomatische Symptome bilden, dann machen sich Eltern, Erzieher, Lehrer, Ärzte mit Recht Sorgen, und es ist wichtig, sich an jemanden wenden zu können, der professionell helfen kann.

Zum Beispiel ... ... fällt der achtjährige Martin in der Schule dadurch auf, dass er anscheinend grundlos in Wut gerät und dann andere Kinder schlägt. Die schulischen Leistungen sind sehr unbefriedigend ... oder: die vierjährige Anja fühlt sich im Kindergarten nicht wohl. Sie spricht sehr selten, spielt nicht spontan und scheint an der Erzieherin zu "kleben". Es gibt jeden Morgen Kämpfe, bis sie im Kindergarten ist ...

oder: Nicole, 16 Jahre alt, ist seit einem Jahr nur noch mit ihrer Figur beschäftigt. Um ihr "Idealgewicht" zu erhalten, hungert sie sich durch den Tag.

Seit einiger Zeit ist sie dazu übergegangen, das, was sie in immer häufigeren Eßanfällen zu sich nimmt, wieder zu erbrechen. Sie geht kaum mehr aus dem Haus, für ihre Freunde und Hobbies hat sie jedes Interesse verloren ...

oder: Peter, 11 Jahre, klagt immer wieder über morgendliche Kopfschmerzen. Der Kinderarzt hat den Jungen gründlich untersucht, hat aber bei dem ernsten und immer etwas in sich gekehrten Jungen keine körperliche Ursache feststellen können ...

oder: Jan steht kurz vor dem Abitur. Er hat ausgezeichnete Noten. Sein Problem ist, er fühlt sich außerstande, ein Mädchen anzusprechen. Er grübelt viel und hat sich in den letzten Jahren immer mehr von anderen Jugendlichen isoliert ...

oder: Luise, 7 Monate, schreit so viel, dass beide Eltern am Rande der Verzweiflung sind. Sie finden keine Erklärung. Die Untersuchung und Beruhigung durch den Kinderarzt hat kein Ergebnis gebracht.

Eine diagnostische Abklärung bei einer analytischen oder tiefenpsychologisch fundierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in kann erste Orientierung geben und folgende Fragen beantworten helfen:

  • Handelt es sich um eine vorübergehende Krisensituation, wie sie im Laufe der Entwicklung immer wieder auftreten kann (z.B. im Rahmen der Trotzphase, bei der Geburt eines Geschwisters, in der Pubertät)?
  • Weist die Störung auf tieferliegende unbewältigte Konflikte des Kindes oder Jugendlichen hin, die nicht besprochen werden können, weil sie nicht bewußt sind (z.B. unbewußte Schuldgefühle, Eifersuchtskonflikte, Identitätsprobleme)?
  • Schlagen sich frühere Erfahrungen, die das Kind durchgemacht hat, in den gegenwärtigen Problemen nieder (z.B. schwere Krankheit, Operation, Trennung, Todesfall)?
  • Welche Rolle spielen bestimmte Lebensumstände; bedingen oder unterhalten sie eine Störung in der Entwicklung (z.B. chronische Krankheit oder eine Behinderung, Adoption, problematische Scheidungsregelung, sexueller Mißbrauch)? Wie wirken sie sich aus?
  • Verbirgt sich hinter der Auffälligkeit des Kindes vielleicht eher ein Familienproblem, unbewußte Konflikte der Eltern?
  • Was kann man tun, um das gewonnene Verständnis umzusetzen?

Es kann dabei durchaus sein, dass die Lösungsstrategien, die die Eltern oder die Jugendlichen selbst schon ansteuern, ermutigt und unterstützt werden können, dass eine Sorge genommen oder gemildert wird, so dass keine weiteren Schritte erforderlich sind.

  • eine ausführlichere Elternberatung oder eine Kurzzeittherapie (max. 25 Stunden) anzuschließen, mit dem Ziel, eine Einsicht in eine Thematik zu vertiefen oder eine aktuelle Krise zu bearbeiten,
  • eine analytische oder tiefenpsychologisch fundierte Kinder- oder Jugendlichenpsychotherapie zu machen, um durch die Bearbeitung der unbewußten inneren Konflikte die gestörte Entwicklung wieder in Gang zu bringen, und den Leidensdruck zu bessern (etwa 1-3 Jahre bei einer Sitzungsfrequenz von durchschnittlich 2 Stunden pro Woche),
  • eine andere ambulante oder stationäre Einrichtung aufzusuchen, die weiterhelfen kann, wie z.B. eine Klinik, eine heilpädagogische Betreuung oder Familienhilfe, eine Ehe- oder Familienberatung, eine Sozialbehörde.

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