PM 2018

Freie Therapeutenwahl für unsere Patienten

Protest gegen Gesetzentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) muss weitergehen

Es ist ein beachtenswertes Ergebnis für die Petition ID 85363, darin sind sich die Psychotherapeutenverbände einig, ist es doch gelungen mit 145.752 (Stand 12.12.2018, 12.00 Uhr) Stimmen online und zusätzlich mehr als 25.000 Stimmen auf Unterschriftenlisten ein deutliches Zeichen gegen den TSVG-Entwurf zu setzen. Das Bundesministerium für Gesundheit plant in einem problematischen Passus des Gesetzes, den freien Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung zu erschweren. „Wir dürfen nicht nachlassen mit unserem Bemühen, um das Wohl unserer Patienten zu kämpfen“, sagten die Verbandsvertreter der drei initiierenden Verbände (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) bei einer Pressekonferenz heute nach der Übergabe der Petition an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages in Berlin. Der Protest wird von insgesamt 28 Verbänden der Psychotherapeuten unterstützt.

 

Psychotherapeuten-Petition gegen TSVG

Quorum eine Woche vor Zeichnungsende erreicht

Mit mehr als 64 000 Zeichnungen hat die Petition der Psychotherapeutenverbände an den Deutschen Bundestag gegen die Verschlechterung des freien Zugangs zur psychotherapeutischen Versorgung das notwendige Quorum erreicht. Ab 50 000 Stimmen wird eine Petition öffentlich beraten. Weitere 4 300 Unterschriften liegen von ausgelegten Listen vor. Die Petition wendet sich gegen die Schaffung von neuen Hürden im Zugang zur Psychotherapie. Das im Kabinettsentwurf des Termin und Servicegesetzes (TSVG) vorgesehene Modell der „gestuften und gesteuerten Versorgung“ in der Psychotherapie sieht vor, dass besonders qualifizierte Ärzte und psychologische Psychotherapeuten – und nicht etwa der spätere Behandler – in Voruntersuchungen festlegen, zu welchem Hilfe- oder Therapieangebot die Betroffenen gehen dürfen. Dies würde eine erhebliche Verschlechterung und Belastung für die betroffenen Patienten bedeuten.

 

Verbände starten Petition gegen geplanten diskriminierenden Eingriff in Versorgung psychisch kranker Menschen

„Gestufte Steuerung“ diskriminiert psychisch kranke Menschen

Die Psychotherapeuten-Verbände (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp) Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, DPtV, Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, VAKJP) fordern den Bundestag dazu auf, im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) die vorgesehene Ergänzung zum Absatz 6a im § 92 SGB V abzulehnen.
Die Petition 85363 kann von jedem mitgezeichnet werden und ist zu finden unter:

 

Gesundheitsausschuss Bundesrat

Psychotherapeuten aller Fachgruppen begrüßen ersten Schritt zur Ablehnung der "gestuften Steuerung"

Die drei großen Verbände der Psychotherapeuten aller Fachgruppen (Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP)) begrüßen den Ende letzter Woche (7.11.2018) gefassten Beschluss des Gesundheitsausschusses des Bundesrates, die Streichung des Zusatzes zum § 92 Abs. 6a Sozialgesetzbuch V (SGB V) im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu empfehlen.

 

Psychotherapeuten Verbände lehnen TSVG ab

Neue Engpässe statt guter Patientenversorgung

Vier große Fach- und Berufsverbände der Psychotherapeuten lehnen den Vorschlag Nr.51b im Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in der vorliegenden Form einhellig ab. „Wir teilen die Zielsetzung der Politik, für Menschen mit psychischen Erkrankungen schnell und zeitnah einen psychotherapeutischen Therapieplatz bereitstellen zu können. Aus diesem Grund kämpfen die Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten seit Jahren darum, eine deutlich bessere Versorgung zu erreichen. Die aktuellen Vorschläge der sog. ‚gestuften und gesteuerten Versorgung‘ für Menschen mit psychischen Erkrankungen würden aber neue Hürden schaffen und den Zugang zur Psychotherapie erschweren. Die zum § 92 Abs. 6a Sozialgesetzbuch V aufgeführten Regelungen müssen ersatzlos gestrichen werden“, fordern die Verbandsvertreter und wissen sich darin einig mit der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die diesen Passus am letzten Freitag einstimmig abgelehnt hatte.

 

Vorgaben zur Stärkung der sprechenden und zuwendungsorientierten Fächer präzisieren TSVG

Psychotherapeuten-Verbände sehen positive Ansätze

Die Psychotherapeuten-Verbände Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), Bundesverband der Vetragspsychotherapeuten (bvvp) und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP) begrüßen, dass das Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG, die Absicht des Koalitionsvertrages aufnimmt, die sprechende Medizin zu unterstützen. Die Überprüfung der technischen und nicht-technischen Anteile der Vergütung mit einer Fristsetzung Mitte 2019 wird als sinnvoll beurteilt. Gerade die Vorgaben hinsichtlich einer angemessenen Vergütung aller zeitgebundenen psychotherapeutischen Leistungen sollten allerdings präziser ausfallen, „so reicht das nicht aus“, sind sich die Verbände einig. Außerdem sollten diese Leistungen dauerhaft extrabudgetär vergütet werden, um eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen. Die im TSVG vorgesehenen finanziellen Anreize zur Aufnahme neuer Patienten sollten auch auf die Psychotherapie ausgedehnt werden, dazu sollten die Bewertungen der sehr zeitaufwändigen Psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung angehoben werden. Die Verlängerung der Frist bei der Überarbeitung der Bedarfsplanung darf nach Ansicht der Verbände nicht zum Freibrief für weitere Verzögerungen einer dringend notwendigen Reform werden. Diese Reform – aus der eine gezielte Erhöhung der Anzahl der Psychotherapeutensitze in schlechter versorgten Regionen resultieren muss - ist Grundlage einer verbesserten psychotherapeutischen Versorgung. Alle Maßnahmen zur Ausweitung der Terminservicestellen (TSS) können bei den Psychotherapeuten nur durch ein bedarfsgerechtes Behandlungsangebot greifen. „Die enorme Spreizung der Verhältniszahlen zwischen den unterschiedlichen Regionstypen im Bereich der Psychotherapeuten entspricht in keiner Weise der Häufigkeit psychischer Erkrankungen, dies ist einfach unangemessen“, betonen die Verbände. Ob – wie im TSVG vorgesehen – die Öffnung ländlicher Bereiche etwas bringe, müsste diskutiert werden; neben den ländlichen Regionen wird ein stärkerer Bedarf in den so genannten mitversorgten Regionen im Umland größerer Städte gesehen.
Die Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit auf 25 Stunden wird dagegen nach Ansicht der Verbände für die psychotherapeutische Versorgung nicht viel bringen: „Die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten durchschnittlich 49 Wochenstunden, davon 31 Stunden im direkten Patientenkontakt, weit überwiegend mit gesetzlich Versicherten (Angaben nach Zi Praxis-Panel Jahresbericht 2015). Hilfreich wäre eine Entlastung von Bürokratie, aber auch die Anerkennung der zur guten Patientenbehandlung notwendigen ergänzenden Leistungen wie Kooperations- und Koordinierungsleistungen.“
Nach Ansicht der Psychotherapeuten-Verbände verdienen die Pläne zur Einführung der elektronischen Patientenakte ein äußerst kritisches Augenmerk: „Die Schweigepflicht ist bei psychischen Erkrankungen ein besonders sensibles Thema. Ob das TSVG den Patienten einen ausreichenden Schutz gegenüber den Begehrlichkeiten verschiedener Player an den Datensammlungen bietet, muss sorgfältig geprüft werden.“

 

Ausbildungsreform Psychotherapeuten

Verbände begrüßen aktuelle Initiativen und fordern Politik zum Handeln auf

Die drei Verbände Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Vereinigung der analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP) und Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) begrüßen die Schlussfolgerung von Dr. Rainer Hess, „es gibt keinen juristischen Grund, die Reform nicht umzusetzen“. Dr. Hess, ehemals Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), stellte am 26. Juni 2018 in Berlin die Eckpunkte für eine zukünftige Weiterbildung vor, die er in einem Rechtsgutachten im Auftrag der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet hatte.

 

Psychotherapeutenverbände fordern einvernehmlich

Reform der Psychotherapeutenausbildung fortsetzen

Die Vertreter der VAKJP und weiterer Verbände kritisieren den beim 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt gefassten Beschluss, den vom BMG im Juli 2017 vorgelegten Arbeitsentwurf zurückzunehmen als unzulässige Einmischung in die Regelung der Ausbildung der eigenständigen akademischen Heilberufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

 

Pressemitteilung zur 65. Jahrestagung der VAKJP

„Verborgene Welten“

Psychoanalytische Begegnungen mit autistischen Kindern und Jugendlichen auf der 65. Jahrestagung der VAKJP vom 29. April 2018 bis zum 1. Mai 2018 in Berlin