Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement - QEP®
 
 

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14. September 2009
 
Endlich ist es wieder da, das VAKJP/QEP®-Musterhandbuch!
 
Es ist herausgegeben als CD-ROM im Deutschen Ärzteverlag
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QEP-Einführungsseminare der VAKJP

Bei Einführungsseminaren liegt der Schwerpunkt auf einer fachlichen Einführung in die Arbeitsweise mit QEP®. Wenn sich in Ihrer Region 15-25 Interessierte zusammenfinden, können Sie
QEP-Trainer der VAKJP für die Durchführung eines Einführungsseminars gerne anfragen. Folgende Seminare sind zur Zeit geplant:
 

 23./24. Januar 2010 (Sa/So) in Berlin

Informationen und Anmeldung hier (als pdf-Datei)
QEP-Trainer dieses Seminars:
Uwe Wittenhagen: wittenhagen@therapraxis.de
Telefon (030) 6119184, Telefax (030) 21017947
Werner Zante: wzante@gmx.de
Telefon (030) 8851187, Telefax (030) 88676662

 Nähere Seminar-Informationen

> QEP-Flyer mit weiteren Infos downloaden (als pdf)
Hinweis: Der Flyer dient nur der inhaltlichen Information, die dort angegebenen Seminare liegen bereits in der Vergangenheit.

Teilnahmegebühren

überweisen Sie bitte ausschließlich auf die Ihnen von den jeweiligen QEP-Trainern benannten Konten.

 QEP-Trainer der VAKJP

Kristiane Göpel: goepel@vakjp.de
Telefon (07071) 640364, Telefax (07071) 640365
Bernhard Moors: Bernhard.Moors@t-online.de
Telefon (02162) 949696, Telefax (02162) 918472
Marieanne Simon: marieanne.simon@online.de
(05651) 754104, Telefax (05651) 754106
Uwe Wittenhagen: wittenhagen@therapraxis.de
Telefon (030) 6119184, Telefax (030) 21017947
Werner Zante: wzante@gmx.de
Telefon (030) 8851187, Telefax (030) 88676662

QEP® - Qualität und Entwicklung in Praxen


Einige Erläuterungen zu QEP®

  • Die KBV hat ein für Arzt- und Psychotherapie-Praxen geeignetes Qualitätsmanagement-System entwickelt, das QEP® genannt wird: Qualität und Entwicklung in Praxen.
  • Die VAKJP hat sich entschlossen, ihren Mitgliedern anhand dieses Systems Einführungskurse anzubieten. Die VAKJP hat dafür einen Vertrag mit der KBV geschlossen, um dieses System verwenden zu dürfen. Fünf VAKJP-Mitglieder haben bereits bei der KBV die Fortbildung zum QEP®-Trainer absolviert und Zertifizierungen erhalten, weitere fünf KollegInnen werden sich anschließen. Mit diesen VAKJP-QEP®-Trainern werden wir dann personell gut für den Verband gerüstet sein.
  • Es ist anzunehmen, dass im Falle einer verbindlichen Einführung eines Systems ab 2010 das KBV-System QEP® Chancen hat, in die engere Wahl zu kommen, deshalb wollen wir für unsere Mitglieder zukunftsorientiert sein.
  • Es wurde ein ausführliches Manual von der KBV herausgegeben. Im Serviceteil des Manuals und auf der Internetseite der KBV sind als Hinweise ca. 50 QEP®-Qualitätsziele aufgelistet, die für die Konformität mit der Richtlinie umgesetzt werden müssen.

Ziele von QM Seminaren

  • Gründe für QM kennen
  • Grundlagen des QM kennen
  • QEP®-Qualitätszielkatalog kennen und anwenden
  • Umsetzungsinstrumente kennen und anwenden können
  • Erste Schritte für den Aufbau eines QM in der eigenen Praxis kennen und planen können
  • Ablauf einer Selbst- und Fremdbewertung nach QEP®-System kennen


QM umfasst Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität

Motivation der VAKJP:

  • Unterstützung/Serviceangebot für ein für unsere Profession zugeschnittenes QM-System
  • Qualität der ambulanten Versorgung zu sichern und weiterzuentwickeln
  • Arbeitszufriedenheit fördern
  • Selbstbestimmung durch eigene Entwicklung/Qualitätsdefinition (Stärkung der Profession ) steuern
  • Transparenz gegenüber Öffentlichkeit und Politik

Welche Gründe gibt es für die Einführung von QM?

  • Inhaltliche Gründe (Innovationen, wachsender wissenschaftlicher Kenntnisstand, veränderte Patientenerwartungen)
  • Organisatorische Gründe: Komplexität des Leistungsgeschehens, neue Vertragsformen (§ 95 Medizinische Versorgungszentren, § 140 Integrierte Versorgung)
  • Wirtschaftliche Gründe: Wettbewerbsdruck, § 115 Öffnung der Krankenhäuser für ambulantes Operieren, verschärfte Haftungsregeln
  • Änderung der SGB V ab Januar 2004: Verpflichtung zu praxisinternem Qualitätsmanagement (QM)

Welche Ziele sind anvisiert?

  • gesteigerte Arbeitszufriedenheit, besseres Zeitmanagement, wirtschaftlicheres Handeln

Rechtsgrundlagen sind

  • § 135a Abs. 2 SGB V: Verpflichtung zur Einführung von QM (eingeführt mit dem GKV-Modernisierungsgesetz - GMG)
  • § 136a SGB V: die Anforderungen legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Die QM-Richtlinie des G-BA ist am 1.1.2006 in Kraft getreten:
  • eine Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben
  • zwei Jahre für Orientierung, Fortbildung und Planung des praxisinternen QM-Systems
  • weitere zwei Jahre für die Umsetzung
  • das fünfte Jahr (2010) für die Überprüfung des Geleisteten
  • anschließend kontinuierliche Weiterentwicklung
  • es wird kein QM-System vorgeschrieben (KTQ, ISO, EPA, QEP® und eigene Systematik möglich)
  • KVen richten QM-Kommissionen ein, die jährlich 2,5 % der Praxen stichprobenartig überprüfen auf Konformität mit der Richtlinie (Aufforderung zum schriftlichen Nachweis). Im Falle der Nonkonformität erfolgt Beratung durch die KV.
  • KV-Kommissionen nehmen Tätigkeit spätestens im 1. Quartal 2007 auf

Es werden grundlegende Elemente und Instrumente von QM-Systemen vorgegeben:

  • Organigramm
  • Festlegung von konkreten Qualitätszielen für die Praxis und nachweisbare Überprüfung derselben und Dokumentation
  • Regelmäßige strukturierte Teambesprechungen (für uns z.B. Intervisionsgruppen)
  • Prozessbeschreibungen
  • Dokumentation von Behandlungsverläufen und Beratungen
  • Patientenbefragungen (mit validen Fragebögen)
  • Beschwerdemanagement und Fehlermanagement
  • Ausrichtung der Versorgung an medizinischen Standards und Leitlinien
  • Patientensicherheit, Patientenmitwirkung, Patienteninformation und Beratung
  • Notfallmanagement
  • Integration bestehender QS-Maßnahmen ins QM-System
  • Mitarbeiterorientierung (bspw. Arbeitsschutz, Fort- und Weiterbildung)

Weitere interessante Informationen finden Sie auch auf der Homepage der KBV unter www.kbv.de/qm.


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