Umsetzung der KJP-Mindestquote
 
 

Die seit dem 1.1.2009 im Gesetz verankerte, aber erst seit dem 18.11.2009 zur regionalen Umsetzung in den einzelnen KV-Bezirken bereite KJP-Mindestquote soll die Versorgung der psychisch kranken Kinder und Jugendliche verbessern helfen. Jedoch ist ihre Umsetzung durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht nur äußerst unbefriedigend verlaufen, sondern auch rechtlich zweifelhaft. Wir hatten fortlaufend darüber berichtet, einen Überblick über die lange "Leidensgeschichte" der KJP-Mindestquote finden Sie am Ende dieser Seite.

Wie geht es nun weiter?

Aktuelle Informationen zu den in den einzelnen KV-Bezirken zusätzlich bereit gestellten Praxissitzen finden Sie

sowie außerdem stets auf den Homepages der jeweiligen

Wenn Sie an einem Sitz im Rahmen der KJP-Mindestquote interessiert sind, sollten Sie die aktuellen Informationen im Auge behalten und v.a. nicht versäumen, sich nach Ausschreibung dieser Sitze durch die KV innerhalb der Bewerbungsfrist mit vollständigen Unterlagen zu bewerben.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, teilen Sie dies bitte dem Justitiar der VAKJP mit. Wir sind sehr daran interessiert, einen Überblick über die Ablehnungen zu erhalten, um ggf. geeignete Fälle für Musterprozesse auswählen zu können. Ohne Rückmeldungen hierzu aus dem Kreise unserer Mitglieder ist das nicht möglich. Bitte informieren Sie ggf. auch den Vorstand Ihres Landesverbandes.

Rückblick auf die lange "Leidensgeschichte" der KJP-Mindestquote

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