Ausbildung > Allgemeine
Hinweise
Mit Inkrafttreten des Psychotherapeuten-Gesetzes (PsychThG) am 1.1.1999 wurde u.a. der Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als eigener Heilberuf berufsrechtlich anerkannt und insoweit gleichberechtigt neben dem Beruf des Arztes in das Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung integriert. Die Berufsbezeichnung 'Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut' darf seither nur führen, wer über eine entsprechende Approbation verfügt.
Indes genügt die Approbation für eine berufliche Tätigkeit im System der gesetzlichen Krankenversicherung allein nicht; hierfür ist grundsätzlich auch eine Zulassung erforderlich, die nur denjenigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erteilt werden darf, die im Arztregister einer Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen sind. Voraussetzung für die Eintragung ins Arztregister ist der Nachweis der Fachkunde in einem der drei derzeit anerkannten sog. Richtlinienverfahren: Psychoanalytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie.
Mit der Ausbildung an einer der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden sowohl die Voraussetzungen der Approbation als auch die Voraussetzungen der Fachkunde in Psychoanalytischer Psychotherapie und Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie erfüllt (sog. 'verklammerte Ausbildung'), d.h. der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung führt sowohl zur Approbation als auch zur Fachkunde in zwei Richtlinienverfahren, so dass im Anschluss daran die Eintragung ins Arztregister und eine Zulassung zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden können.
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Gesetzliche Zugangsvoraussetzung zur (postgradualen) Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist nach § 5 PsychThG grundsätzlich ein an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität) oder Fachhochschule abgeschlossenes Studium der Pädagogik, Sozialpädagogik oder Psychologie; in einigen Bundesländern werden auch Studiengänge für das Lehramt (noch) akzeptiert. Wenn Sie unsicher sind, ob der von Ihnen gewählte oder absolvierte Studiengang als Zugangsvoraussetzung ausreicht, verschafft Ihnen Sicherheit allein - übrigens auch zur Frage der Anerkennung anderer verwandter oder neuer (Bachelor- und Master-)Studiengänge - eine Rückfrage bei der zuständigen Approbationsbehörde.
Bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse kann ein Blick in das Informationssystem der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen hilfreich sein (Anabin).
Neben dem erfolgreichen Abschluss des Studiums setzt die Ausbildung, deren Einzelheiten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) geregelt sind, die Feststellung der persönlichen Eignung des Bewerbers in einem Auswahlverfahren voraus. Dieses Auswahlverfahren wird beim jeweiligen Ausbildungsinstitut durchgeführt und ist deshalb erforderlich, weil die persönliche Eignung für den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausschlaggebend ist und ihr Nachweis allein durch den Abschluss des Studiums noch nicht erbracht wird.
Inhalte der Ausbildung
Nach Feststellung der persönlichen Eignung kann die Ausbildung beginnen, entweder als Vollzeitausbildung oder als berufsbegleitende Teilzeitausbildung; als Vollzeitausbildung dauert sie mindestes drei, als Teilzeitausbildung mindestens fünf Studienjahre. Sie gliedert sich in: a) Lehranalyse, b) den wissenschaftlich-theoretischen Teil, c) den wissenschaftlich-praktischen Teil (praktische Ausbildung) und d) die praktische Tätigkeit.
a) Die Lehranalyse als Einzelanalyse ist Grundlage und zentraler Bestandteil der Ausbildung und soll in einem kontinuierlichen Prozess mehrere Stunden pro Woche die gesamte Ausbildungszeit begleiten. Sie eröffnet den Kandidatinnen und Kandidaten einen Zugang zu ihrem eigenen Unbewussten und macht sie mit dem psychoanalytischen Verfahren vertraut.
b) Die theoretische Ausbildung wird in Vorlesungen und Seminaren sowie im Eigenstudium erarbeitet und gliedert sich u.a. in folgende Gebiete: psychoanalytische Entwicklungspsychologie, allgemeine Neurosenlehre, spezielle Neurosenlehre, Kasuistik neurotisch gestörter Kinder und Jugendlicher, Einführung in die Kinder- und Jugendpsychiatrie, Bedeutung von Traum, Märchen und Phantasien, Technik der Anamneseerhebung und des Interviews, Einführung in die psychoanalytische Paar-, Familien- und Gruppentherapie, tiefenpsychologische Gesprächsführung mit Beziehungspersonen.
c) In der praktischen Ausbildung werden im Interview-/Anamnesenpraktikum mindestens 15 tiefenpsychologische Fallstudien erhoben. Die Säuglingsbeobachtung und -forschung gehört ebenfalls zum festen Bestandteil des praktischen Teils. Bis zum Abschluss führt die Kandidatin/der Kandidat mindestens sechs analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien mit einer Gesamtzahl von mindestens 600 Behandlungsstunden und die dazu gehörende begleitende Psychotherapie der Beziehungspersonen durch. Die von den Kandidaten durchgeführten Behandlungen werden regelmäßig kontrolliert. Zur 'verklammerten Ausbildung' in den psychoanalytisch begründeten Verfahren (Psychoanalytische und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) ist i.d.R. die Behandlung von 10 Patienten mit 1000 Behandlungsstunden gefordert. Genauere Informationen können bei den Ausbildungsinstituten angefordert werden.
d) Die praktische Tätigkeit beinhaltet ein Praktikum an kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtungen (1.200 Stunden) und ein Praktikum an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung, wie z.B. die Praxis eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (600 Stunden).
Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit einer Staatsprüfung, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil:
Die theoretische Abschlussprüfung wird als schriftliche Prüfung zentral vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) durchgeführt. Der Gegenstandskatalog für diese Prüfung liegt dort zum Download bereit, Beispielfragen können dort bestellt werden. Der mündliche Teil der Prüfung wird vor Ort von einer staatlichen Prüfungskommission durchgeführt.
IMPP - Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Große Langgasse 8, 55116 Mainz
Postanschrift: Postfach 25 28, 55015 Mainz
Telefon (06131) 2813-0, Telefax (06131) 2813-800
Internet: IMPP