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21.12.2009: Kassenärztliche Vereinigungen setzen die Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht rechtskonform um

Eine auf Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) basierende Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN zur Umsetzung und Wirkung der 20-Prozent-Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie offenbart, dass die Landesausschüsse aus Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen die gesetzlichen Regelungen vermutlich erneut unterlaufen.

Statt nur doppelt Zugelassener werden auch doppelt Approbierte bei der Ermittlung des Versorgungsgrades mit dem Faktor 0,5 angerechnet, unabhängig davon, mit welchem Anteil sie zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen beitragen. Dies überschätzt den Versorgungsgrad von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen mit speziell dafür ausgebildeten Psychotherapeuten und vermindert bundesweit die neuen Niederlassungsmöglichkeiten um etwa 15 Prozent!

Schon die Einführung einer Stufenregelung durch den G-BA, wonach die 20-Prozent-Mindestquote in einer KV nur dann umgesetzt werden kann, wenn zuvor in jedem einzelnen Planungsbereich zehn von hundert Psychotherapeuten Kinder und Jugendliche behandeln (
wir berichteten), führt zu massiven Fehlsteuerungen. Wie die jetzt vorliegenden Zahlen bestätigen, werden anstatt die Versorgung in nichtstädtischen Gebieten zu verbessern die schon heute vergleichsweise gut versorgten städtischen Gebiete von der Stufenregelung bevorzugt.

Beides zusammen bestätigt den Eindruck, dass aus Kostengründen die flächendeckend bessere Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen verzögert wird.

Die VAKJP hat sich seit Jahren für eine Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher in Deutschland engagiert und wird sich auch hier für eine gesetzeskonforme Umsetzung von § 101 Abs.4 SGB V einsetzen.

Der Vorstand der VAKJP


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