Bundesverband > Gremien
& Beauftragte
| Mitgliederversammlung (§§ 11, 12 der Satzung) |
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der VAKJP. Als ordentliche Mitgliederversammlung findet sie einmal jährlich im Rahmen der wissenschaftlichen Jahrestagung der VAKJP statt, die traditionell Ende April/Anfang Mai eines jeden Jahres veranstaltet wird.
| Vorstand (§§ 13, 14, 16 der Satzung) |
Der Vorstand ist für die Erledigung aller laufenden Geschäfte und aller Angelegenheiten der VAKJP zuständig. Er besteht aus drei Mitgliedern: der/dem Vorsitzenden sowie zwei Stellvertretern, welche jeweils auf Vorschlag des Beirats bzw. der StäKo von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
| Beirat (§§ 15, 17 der Satzung) |
Dem Beirat der VAKJP gehören an: Vertreter der Landesverbände der VAKJP, die/der Bundeskandidatensprecher/in, der Forschungsbeauftragte der VAKJP, der Pressereferent der VAKJP sowie ein/e Vertreter/in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT).
Zu seinen Aufgaben gehört die Unterstützung und Beratung des Vorstandes mit Empfehlungen und Stellungnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Landesverbände. Daneben hat der Beirat in bestimmten Angelegenheiten Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte, die der Vorstand bei der Erledigung seiner ihm zugewiesenen Aufgaben zu beachten hat.
Die Sitzungen des Beirats finden in der Regel zweimal jährlich als gemeinsame Sitzungen mit dem Vorstand statt. Nach der Satzung der VAKJP hat der Beirat ein eigenes Recht, der Mitgliederversammlung einen Wahlvorschlag für ein Mitglied des Vorstandes der VAKJP zu machen (Vertreter des Beirats).
| Beirat für Forschung und Wissenschaft (§ 4 Abs. 1 der Satzung) |
Nach der Satzung der VAKJP beruft der Vorstand einen Beirat für Forschung und Wissenschaft, dem qualifizierte Wissenschaftler aus Klinik und Forschung angehören sollen. Aufgabe des Beirats ist die Beratung des Vorstandes bei der Formulierung von Forschungsperspektiven, der Begutachtung bei Forschungsvorhaben und der Anregung konkreter Forschungsprojekte. Zur Zeit gehören dem Beirat für Forschung und Wissenschaft der VAKJP folgende Persönlichkeiten an:
- Prof. Dr. med. Manfred Cierpka*, Direktor der Abteilung für psychosomatische Kooperationsforschung und Familientherapie der Universität Heidelberg, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat nach § 11 PsychThG, Sprecher des Beirats für Forschung und Wissenschaft der VAKJP,
- Dr. med. Klaus Kronmüller*, Psychiatrische Universitätsklinik der Universität Heidelberg,
- Prof. Dr. phil. Marianne Leuzinger-Bohleber*, Universität Kassel, Geschäftsführende Direktorin des Sigmund-Freud-Instituts Frankfurt/Main,
- Prof. Dr. phil. Günter Reich*, Universitätsmedizin Göttingen, Zentrum Psychosoziale Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
- Dr. med. Georg Romer*, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters,
- Dr. med. Annette Streeck-Fischer*, Niedersächsische Landesklinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Tiefenbrunn (bei Göttingen),
- Dr. med. Klaus Winkelmann, Institut für analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie Heidelberg,
- Gisela Zeller-Steinbrich, Dozentin und Supervisorin am Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Freiburg i.B. und Dozentin an der Akademie für Psychoanalyse und Psychotherapie München,
- Geschäftsführung: Dr. phil. Eberhard Windaus, Forschungsbeauftragter der VAKJP, stv. Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat nach § 11 PsychThG.
Das Nähere über seinen Aufgabenbereich hat der Beirat für Forschung und Wissenschaft der VAKJP in seiner Geschäftsordnung geregelt. Die mit einem * gekennzeichneten Persönlichkeiten sind nicht Mitglied der VAKJP.
| Forschungsbeauftragter (§ 4 Abs. 2 der Satzung) |
Dr. Eberhard Windaus
Länderweg 45, 60599 Frankfurt/Main
Telefon (069) 96206442, Telefax (069) 60629724
eMail: windaus@VAKJP.deDr. Windaus ist zugleich stellvertretendes Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie nach § 11 PsychThG.
| Ethikkommission (§ 3 der Satzung) |
| Schiedskommission (§§ 3, 7 Abs. 5 der Satzung) |